Der Anwalt ist als Spezialist zugelassen.
Der Anwalt ist aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung in der Lage, alle juristischen Fälle zu behandeln.
Allerdings kann er sich auf fünf bevorzugte Aktivitäten berufen, wobei es sich um Rechtszweige handelt, die er bevorzugt behandelt.
Außer dem Verweis auf seine bevorzugten Aktivitäten kann der Anwalt sich auf eine Spezialisierung in zwei Berufszweigen (oder Fachgebieten) berufen, falls er über Kenntnisse und eine vertiefte Praxis in einem besonderen Rechtsgebiet besitzt. Dies muss er mit seinen „Rechtstiteln und Verdiensten“ nachweisen (z.B. durch ein Universitätsdiplom) und die Genehmigung der Anwaltskammer besitzen.
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