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Rechtshilfe

Die Anwälte müssen allgemeine Beratungshilfe (Erstberatung) und weiterführenden juristischen Beistand (Ernennung eines Anwalts) leisten.

Im Rahmen der Beratungshilfe übernimmt der Staat die Kosten und Honorare des Anwalts.

Alle Anwälte, die dies wünschen, können sich an der Beratungshilfe beteiligen; das System ist auf Freiwilligenbasis organisiert.



Beratungshilfe:
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Weiterführender juristischer Beistand:
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Bedingungen für die Rechtshilfe:
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Wie komme ich in den Genuss des weiterführenden juristischen Beistands?
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